Energieausweis von !MMO-Management erklärt
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Neubau
Beim Neubau muss der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.
Bestandsgebäude
Für Bestandsobjekte wird im Falle eines "Nutzerwechsels" ein Energieausweis benötigt, also etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.
Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Hotels und Gaststätten).
Bei Vererbung, Verschenkung oder bei bestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zu Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer den Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bestraft werden. Dabei ist auch zu beachten, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Ausweise sind für 10 Jahre gültig. Sie können jedoch neu ausgestellt werden, falls Sanierungsarbeiten und Renovierungsmaßnahmen den Energiestatus einer Immobilie verändern. Bei IMMO-Management bekommen Sie Ihren persönlichen Energieausweis bequem per E-Mail, egal ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.
Was steht im Energieausweis?
Der Ausweis für Bestandsobjekte muss drei wesentliche Aussagen enthalten:
- Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz
Wie werden die Energiewerte ermittelt?
Grundsätzlich stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs und die Ermittlung auf Basis von Energieverbrauchswerten.
Bedarfsausweis – der energetische IST-Zustand ihrer Immobilie
Der bedarfsorientierte Energieausweis beurteilt die vorhandene Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. Ziel der Erstellung des Bedarfsausweises ist die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie.
Für die Berechnung wird der Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen herangezogen. Dabei können beispielsweise gedämmte Außenwände oder Energiesparfenster eine wichtige Rolle spielen. Das Gutachten wird meist von einem kostspieligen Fachmann vollzogen, der während einer Gebäudebegehung anhand von Planungsunterlagen und Checklisten sein Urteil fällt. Ein solches Verfahren kann bis zu 500€ kosten, deshalb lohnt es sich den Bedarfsausweis online zu beantragen. Bei IMMO-Management bekommen Sie Ihren persönlichen Energieausweis günstig, professionell und schnell - Sie sparen somit viel Zeit und Geld. Da die erhobenen Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten sind, ermöglicht der Bedarfsausweis Eigentümern energetische Schwachstellen Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dadurch kann sich der Eigentümer nicht nur ein Bild des Ist Zustandes seiner Immobilie machen, sondern somit auch mögliche Energieeinsparmaßnahmen in Betracht ziehen, welche den energetischen Zustand der Immobilie optimieren und gleichzeitig die Kosten senken können.
Verbrauchshinweis – die Bewertung des Energieverbrauchsverhaltens
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung herangezogen.
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird somit vor allem durch das individuelle Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst. So kann ein geringer Energieverbrauch in den letzten drei Jahren einer energetisch schlecht bewerteten Immobilie trotzdem einen guten Energieausweis erhalten. Da die meisten Bewohner ein individuelles Energieverbrauchsverhalten haben und dieses die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchsausweises bildet, können im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie gemacht werden. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Achtung: Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises müssen folgende Auflagen erfüllt sein. Das Miet- oder Kaufobjekt muss über mindestens 5 Wohnungen verfügen und der Bauantrag muss nach 1977 gestellt worden sein außer im Falle einer Modernisierung des Gebäudes nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977.
Was kostet ein Energieausweis?
Sehr gerne bieten wir Ihnen unseren Service zur Erstellung des Energieausweises an. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und wir werden Ihnen ein persönliches Angebot, zugeschnitten auf Ihre Immobilie, unterbreiten.